§ 45b SGB XI · Ab Pflegegrad 1

Betreuung &
Alltagsbegleitung.

Gesellschaft, Gespräche, Begleitung im Alltag - direkte Abrechnung mit Pflegekasse

Jetzt beraten lassen
Anerkannter Pflegedienst · Alle Kassen zugelassen
Entlastungsbetrag 2025
131 € / Monat

„Nicht allein sein – das ist manchmal das Wichtigste, was wir geben können."

Pflegeservice Wiku · Potsdam

131 €
Monatlich
kassenfinanziert
1.572
Euro/Jahr
übertragbar
PG 1
Ab Pflegegrad
alle Grade
Gesellschaft
Gespräche & Begleitung
Finanzierung
Direkte Kassenabrechnung
Einsatzort
Bei Ihnen zuhause
Qualität
MDK-Note 1,0 · 10 Jahre
Was wir anbieten

Alltagsbegleitung & Entlastung

Betreuungsleistungen unterstützen pflegebedürftige Menschen im Alltag und entlasten pflegende Angehörige. Pflegeservice Wiku ist anerkannter Anbieter – die Kosten werden direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet.

Gesellschaft & Gespräche
Zuhören, miteinander reden, Vorlesen – echte menschliche Zuwendung, die Einsamkeit lindert und den Alltag bereichert.
Begleitung bei Aktivitäten
Spaziergänge, Arzttermine, Einkäufe, Freizeitaktivitäten – wir begleiten, damit Selbstständigkeit länger möglich bleibt.
Unterstützung im Haushalt
Leichte hauswirtschaftliche Hilfen, die das Leben zuhause erleichtern – im Rahmen der anerkannten Betreuungsleistungen.
Aktivierung & Beschäftigung
Spiele, Gedächtnistraining, gemeinsame Interessen – Aktivierung erhält geistige Frische und gibt dem Tag Struktur.
Finanzierung

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Monatlicher Entlastungsbetrag 2025
131 €
= 1.572 € pro Jahr
Ab Pflegegrad 1
Alle Pflegegrade gleichgestellt – voller Betrag für jeden.
Zweckgebunden
Ausschließlich für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Übertragbar bis 30. Juni
Nicht genutzte Monatsbeträge können ins Folgejahr übernommen werden.
Direkte Abrechnung
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – kein Vorleistungsaufwand für Sie.

Grundlage: § 45b SGB XI, gültig ab 01.01.2025.

Häufige Fragen

Was Sie wissen sollten

Die wichtigsten Antworten rund um Betreuungsleistungen und Finanzierung.

Wie wird abgerechnet?
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen und erhalten keine Rechnungen – der Aufwand liegt bei uns.
Was genau wird geleistet?
Gesellschaft und Gespräche, Begleitung bei Spaziergängen und Terminen, Unterstützung im Haushalt, Aktivierung und Beschäftigung – alles im Rahmen der anerkannten Leistungen.
Kann ich den Betrag aufstocken?
Ja – bis zu 40 % des nicht genutzten Pflegesachleistungsbudgets können zusätzlich für Betreuungsleistungen eingesetzt werden. Wir beraten Sie dazu gern.
Ab wann kann ich starten?
In der Regel kurzfristig – nach einem persönlichen Beratungsgespräch und der Bestätigung durch Ihre Pflegekasse stimmen wir gemeinsam einen Starttermin ab.
Weitere Leistungen

Unser vollständiges Angebot

Pflegeservice Wiku begleitet Sie in allen Bereichen ambulanter Pflege – abgestimmt auf Ihren individuellen Bedarf.

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Beratung –
persönlich, kostenlos, unverbindlich

Wir klären gemeinsam, welche Leistungen für Sie oder Ihre Angehörigen in Frage kommen und wie die Finanzierung aussieht.