Was wir für Sie übernehmen
Die medizinische Behandlungspflege erfolgt auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung. Wir führen die verordneten Maßnahmen fachgerecht durch und rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Medikamentöse Versorgung
- Medikamentengabe sowie Stellen und Überwachung der Medikation
- Verabreichung von Injektionen und Durchführung der Insulintherapie
- Kontrolle von Blutzucker, Blutdruck und weiteren Vitalwerten
Wund- und Kompressionsversorgung
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Anlegen und Überwachen von Kompressionsverbänden
- Katheter- und Stomapflege
Ernährung und Beobachtung
- Versorgung bei enteraler und parenteraler Ernährung
- Beobachtung des Gesundheitszustands und Rückmeldung an den Arzt
- Unterstützung bei ärztlich verordneten Therapien im häuslichen Umfeld
Individuelle Behandlungspflege
Unser Ziel ist eine sichere, kontinuierliche Versorgung im häuslichen Umfeld – in enger Abstimmung mit behandelnden Ärzten und Therapeuten.
Ablauf in 4 Schritten
Vom Arztbesuch bis zur Pflege zuhause – unkompliziert und schnell.
So erreichen Sie uns
Haben Sie Fragen oder eine Verordnung? Sprechen Sie uns an.
Anfrage senden
Kurze Nachricht genügt – wir rufen zurück und klären alles weitere mit Ihnen.
Weitere Fragen
Kompakt und gut verständlich – zu häuslicher Krankenpflege und Behandlungspflege.
Wer verordnet häusliche Krankenpflege?
Häusliche Krankenpflege wird von einer Ärztin oder einem Arzt auf dem Vordruck Muster 12 verordnet. Die Verordnung muss medizinisch begründet sein und beschreibt, welche Pflegeleistungen benötigt werden. Nach Ausstellung kann die Verordnung direkt an uns übermittelt oder von Ihnen gebracht werden.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten für verordnete häusliche Krankenpflege werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, sodass für Sie in der Regel keine eigenen Kosten entstehen. Bei Privatversicherten klären wir die Abrechnung gern im Vorfeld.
Wie schnell kann die Versorgung beginnen?
In dringenden Fällen können wir die Versorgung oft noch am selben oder am nächsten Tag aufnehmen. Sobald eine Verordnung vorliegt, prüfen wir die Kapazitäten und stimmen einen Starttermin kurzfristig mit Ihnen ab. Rufen Sie uns an – wir finden gemeinsam eine schnelle Lösung.
Welche Leistungen gehören zur häuslichen Krankenpflege?
Zur häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V zählen Behandlungspflegeleistungen wie Injektionen, Medikamentengabe, Wundversorgung, Blutzuckerkontrollen und das Anlegen von Verbänden oder Kompressionsstrümpfen. Darüber hinaus kann grundpflegerische Unterstützung verordnet werden, wenn sie zur Sicherung der medizinischen Versorgung notwendig ist.
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