Häusliche Krankenpflege

Ärztlich verordnete Behandlungspflege bei Ihnen zu Hause.

Versorgung anfragen
Kostenübernahme durch Krankenkasse
SGB V
Rechtssicherer
Rahmen
24h
Schnellstart in
dringenden Fällen
Ärztlich verordnete Leistungen nach SGB V

Was wir für Sie übernehmen

Die medizinische Behandlungspflege erfolgt auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung. Wir führen die verordneten Maßnahmen fachgerecht durch und rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Medikamentöse Versorgung

  • Medikamentengabe sowie Stellen und Überwachung der Medikation
  • Verabreichung von Injektionen und Durchführung der Insulintherapie
  • Kontrolle von Blutzucker, Blutdruck und weiteren Vitalwerten

Wund- und Kompressionsversorgung

  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Anlegen und Überwachen von Kompressionsverbänden
  • Katheter- und Stomapflege

Ernährung und Beobachtung

  • Versorgung bei enteraler und parenteraler Ernährung
  • Beobachtung des Gesundheitszustands und Rückmeldung an den Arzt
  • Unterstützung bei ärztlich verordneten Therapien im häuslichen Umfeld

Individuelle Behandlungspflege

Unser Ziel ist eine sichere, kontinuierliche Versorgung im häuslichen Umfeld – in enger Abstimmung mit behandelnden Ärzten und Therapeuten.

Jetzt anfragen

Ablauf in 4 Schritten

Vom Arztbesuch bis zur Pflege zuhause – unkompliziert und schnell.

1
Ärztliche Verordnung
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege aus (Muster 12).
2
Kontakt aufnehmen
Sie kontaktieren uns direkt – oder die Verordnung wird von der Praxis an uns übermittelt.
3
Versorgung planen
Wir prüfen die Versorgung kurzfristig und stimmen den Starttermin mit Ihnen ab.
4
Pflege beginnt
Unsere examinierten Fachkräfte kommen zu Ihnen – die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse.

So erreichen Sie uns

Haben Sie Fragen oder eine Verordnung? Sprechen Sie uns an.

Telefon
0331 967 88 70
Montag – Freitag, 9.00 Uhr bis 16 Uhr
E-Mail
kontakt@pflegedienst-potsdam.de
Antwort innerhalb von 24 Stunden
Adresse
Zeppelinstr. 1, 14471 Potsdam
Pflegedienstbüro
Direkt anrufen
0331 967 88 70
Montag – Freitag, 9.00 Uhr bis 16 Uhr

Anfrage senden

Kurze Nachricht genügt – wir rufen zurück und klären alles weitere mit Ihnen.

Die Kosten trägt in der Regel Ihre Krankenkasse. Datenschutz

Weitere Fragen

Kompakt und gut verständlich – zu häuslicher Krankenpflege und Behandlungspflege.

Wer verordnet häusliche Krankenpflege?

Häusliche Krankenpflege wird von einer Ärztin oder einem Arzt auf dem Vordruck Muster 12 verordnet. Die Verordnung muss medizinisch begründet sein und beschreibt, welche Pflegeleistungen benötigt werden. Nach Ausstellung kann die Verordnung direkt an uns übermittelt oder von Ihnen gebracht werden.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten für verordnete häusliche Krankenpflege werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, sodass für Sie in der Regel keine eigenen Kosten entstehen. Bei Privatversicherten klären wir die Abrechnung gern im Vorfeld.

Wie schnell kann die Versorgung beginnen?

In dringenden Fällen können wir die Versorgung oft noch am selben oder am nächsten Tag aufnehmen. Sobald eine Verordnung vorliegt, prüfen wir die Kapazitäten und stimmen einen Starttermin kurzfristig mit Ihnen ab. Rufen Sie uns an – wir finden gemeinsam eine schnelle Lösung.

Welche Leistungen gehören zur häuslichen Krankenpflege?

Zur häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V zählen Behandlungspflegeleistungen wie Injektionen, Medikamentengabe, Wundversorgung, Blutzuckerkontrollen und das Anlegen von Verbänden oder Kompressionsstrümpfen. Darüber hinaus kann grundpflegerische Unterstützung verordnet werden, wenn sie zur Sicherung der medizinischen Versorgung notwendig ist.