Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflichtberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

persönlich bei Ihnen zuhause, direkte Abrechnung mit der Pflegekasse.

Termin jetzt anfragen

Termin für Pflegeberatung

Einfach ausfüllen – wir melden uns zeitnah zur Terminabstimmung für den Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI.

* Pflichtfeld

Für diesen Beratungsbesuch entstehen Ihnen keine Kosten. Datenschutz

Was passiert beim Besuch?

Ablauf & Inhalt

Der Beratungsbesuch ist persönlich, ruhig und klar strukturiert. So läuft er in der Regel ab:

1
Gespräch
Wir kommen zu Ihnen, verschaffen uns einen Überblick und besprechen die aktuelle Pflegesituation zuhause.
2
Beratung
Sie erhalten praktische Hinweise zu Pflege, Entlastung, Hilfsmitteln und möglichen Unterstützungsleistungen.
3
Empfehlungen
Bei Bedarf geben wir konkrete Anregungen, was sich in Ihrer Versorgung sinnvoll verbessern oder ergänzen lässt.
4
Nachweis
Wir dokumentieren den Besuch fachgerecht und leiten den erforderlichen Nachweis direkt an die Pflegekasse weiter.

Weitere Fragen

kompakt und gut verständlich.

Warum ist der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI wichtig?

Der Beratungsbesuch unterstützt pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige fachlich im häuslichen Alltag. Er hilft, die Versorgung zu sichern, Entlastungsmöglichkeiten zu erkennen und die Voraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld zu erfüllen.

Wie oft ist die Pflegeberatung seit 01.01.2026 erforderlich?

Bei Pflegegrad 2 bis 5 und Bezug von Pflegegeld ist der Beratungsbesuch seit 01.01.2026 grundsätzlich halbjährlich verpflichtend. Bei Pflegegrad 4 und 5 kann die Beratung auf Wunsch weiterhin vierteljährlich in Anspruch genommen werden. Bei Pflegegrad 1 besteht ein freiwilliger Anspruch auf eine halbjährliche Beratung.

Entstehen für den Beratungsbesuch Kosten?

Nein. Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von der Pflegekasse übernommen. Für Pflegebedürftige entstehen dabei in der Regel keine eigenen Kosten.

Was passiert, wenn der verpflichtende Beratungsbesuch nicht nachgewiesen wird?

Wird ein verpflichtender Beratungsbesuch nicht rechtzeitig durchgeführt oder nachgewiesen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im weiteren Verlauf entziehen, bis der Nachweis wieder vorliegt.

Wer führt den Beratungsbesuch durch?

Der Beratungsbesuch wird durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle durchgeführt. Entscheidend ist, dass die Stelle zur Durchführung nach § 37 Abs. 3 SGB XI berechtigt ist und der Nachweis gegenüber der Pflegekasse korrekt erfolgt.

Muss die Pflegeberatung immer zuhause stattfinden?

In der Regel findet der Beratungsbesuch im häuslichen Umfeld statt, weil dort die konkrete Pflegesituation am besten eingeschätzt werden kann. Je nach rechtlichem Rahmen und Kassenregelung können ergänzend auch digitale Formate möglich sein. Maßgeblich bleibt, dass die Beratung den gesetzlichen Anforderungen genügt.