Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Potsdam
Kostenfrei für Pflegegeldempfänger

Pflichtberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI – bei Ihnen zuhause, direkte Abrechnung mit der Pflegekasse.

Beratung und Unterstützung zuhause

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und überwiegend durch Angehörige versorgt werden, sind ab Pflegegrad 2 verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen zu lassen.

Die Beratungsbesuche dienen der fachlichen Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger sowie der Sicherstellung einer guten Versorgung. Erfolgt kein Nachweis, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder aussetzen.

Für Sie entstehen keine Kosten.

Intervalle ab 01.01.2026 (BEEP-Gesetz)

Pflegegrad 2–5: Verpflichtend 2× jährlich (halbjährlich)
Pflegegrad 4–5: Auf Wunsch bis zu 4× jährlich möglich
Pflegegrad 1: Freiwillig, bis zu 2× jährlich

Grundlage: § 37 Abs. 3 SGB XI, BEEP-Gesetz, gültig ab 01.01.2026.

Was passiert beim Besuch?

Ablauf & Inhalt

Persönliches Gespräch

Wir kommen zu Ihnen, schauen uns die Pflegesituation an und besprechen, was gut läuft und wo Unterstützung sinnvoll wäre.

Beratung & Hinweise

Tipps zu Pflegetechniken, Hilfsmitteln, möglichen Leistungsansprüchen und Entlastungsangeboten für Angehörige.

Nachweis & Abrechnung

Wir stellen die offizielle Bescheinigung aus und übermitteln sie direkt an Ihre Pflegekasse. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Auf einen Blick

Ab Pflegegrad 2 verpflichtend
2× jährlich (ab 2026, BEEP)
Pflegegrad 1 freiwillig
Für Sie kostenlos
Direkte Kassenabrechnung
Auch per Video möglich (bis 31.03.2027)

Termin vereinbaren – wir kommen zu Ihnen.

Termin anfragen 0331 967 88 70
Geprüfte Qualität

Qualitätsprüfung nach § 114 Abs. 1 SGB XI – 10 Jahre durchgehend Bestnote 1,0.

Weitere Leistungen

→ Palliativpflege & SAPV → Häusliche Krankenpflege → Verhinderungspflege → Betreuungsleistungen