Grundpflege
Grundpflegerische Leistungen nach SGB XI
Leistungen der Grundpflege beinhalten alle grundlegenden, gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Pflegeleistungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Der individuelle Bedarf an Grundpflege hat entscheidende Bedeutung für die Einordnung eines Pflegebedürftigen Menschen in einen der 5 Pflegegrade durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen.
Leistungen der Grundpflege sind durch die Pflegekassen in Leistungskomplexe gegliedert. Eine ausführliche Nennung der Leistungen der Pflegekasse senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu. Pflegedienst Potsdam
Behandlungspflege
Ärztlich verordnete Leistungen nach SGB V
Eine Behandlungspflege wird in der Regel vom Arzt verordnet und von einer examinierten Pflegekraft erbracht.
Die Kosten der ärztlich verordneten Leistungen, werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Solche Maßnahmen sind zum Beispiel:
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Verbandswechsel
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Wundversorgung (qual. Wundmanagement)
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Injektionen
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Anlegen von Kompressionsverbänden
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Blutdruckmessungen
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Insulin Versorgung
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Blutzucker Messungen
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Herrichten von Medikamenten (Wochenbox)
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Überwachung und Gabe von Medikamenten
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Organisation und Überwachung von Ernährungstherapien (enteral + parenteral)