Pflegeberatung nach § 37 Abs.3 SGB XI
Kostenfreie Beratung für Pflegebedürftige
Das Ziel der Beratungsbesuche ist die Gewährleistung der Qualität der häuslichen Pflege und die Beratung von pflegenden Angehörigen. In den Beratungsgesprächen wird gemeinsam Ihre aktuelle Situation besprochen und ggf. Maßnahmen eingeleitet, wie z.B. das Stellen von Höherstufungsanträgen, oder die Beantragung von notwendigen Hilfsmitteln und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes.
Unsere Kapazitäten
Wir haben generell freie Kapazitäten und kommen zum Beratungseinsatz zu Ihnen nach Hause.
Die Abrechnung erfolgt im Anschluss direkt mit Ihrer Pflegekasse. Sie müssen sich um nichts kümmern und erhalten einen Nachweis zum Beratungseinsatz für Ihre Unterlagen.
Der Beratungseinsatz ist für Sie kostenfrei und wird von Ihrer Pflegekasse direkt an uns vergütet.
Personen mit Pflegegrad 1
Haben Sie Pflegegrad 1, können Sie den Beratungseinsatz einmal im Halbjahr kostenfrei in Anspruch nehmen. Ebenso können Sie mit Pflegegrad 2-5 und Sachleistungsbezug (Versorgung durch einen Pflegedienst) den Beratungseinsatz einmal je Halbjahr kostenfrei in Anspruch nehmen.
Personen mit Pflegegrad 2-5
Wenn Sie von Ihrer Pflegekasse einen Pflegerad bewilligt bekommen haben, müssen Sie, wenn Sie keine Sachleistung eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen, je nach Pflegegrad halb- oder vierteljährig eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen (§ 37 Abs. 3 SGB XI):
bei Pflegegrad 2 – 3 = einmal je Halbjahr
bei Pflegegrad 4 – 5 = einmal je Vierteljahr
Vereinbaren Sie Ihren Termin
Tel. 0331.9678870